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Medizinrecht

Dieses Rechtsgebiet regelt die denkbaren Schadensersatzansprüche der Patienten bei eventuellen ärztlichen Behandlungsfehlern, im Volksmund immer noch häufig verharmlosend „Kunstfehler“ genannt. Wie in allen Gebieten des täglichen Lebens wachsen mit den Chancen, die uns Wissenschaft und Technik eröffnen, auch die Risiken in ihrer Anwendung, was im Bereich des Arzthaftungsrechtes dem Bürger auch immer bewusster wird. Sollten Sie Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sein, setzen wir uns für Sie mit den hierfür geschaffenen Gutachterkommissionen bei den entsprechenden Ärztekammern in Verbindung oder beraten Sie, ob es Sinn macht, direkt einen entsprechenden Schadenersatzanspruch bei der Haftpflichtversicherung des behandelnden Arztes anzumelden und diese ggf. gerichtlich durchzusetzen.

Typische Problemkreise hierzu sind:

  • Krankenhausvertrag
  • Behandlungsfehler
  • Aufklärungsfehler
  • Erklärte Einwilligung
  • Dokumentation der Aufklärung
  • Einsichtsgewährungsplicht

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Hans-Joachim Hehrs

Hans-Joachim Hehrs

Rechtsanwalt