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Im Verwaltungsrecht sind die Rechtsbeziehungen des Bürgers zu der öffentlichen Verwaltung geregelt. Aufgrund der vielfältigen Formen, in denen der Staat inzwischen leistend oder regulierend in das Leben seiner Bürger eingreift, gibt es eine Vielzahl von Spezialgesetzen innerhalb des Verwaltungsrechtes, in denen der Bürger ohne anwaltliche Vertretung recht hilflos dem fachlichen Wissensvorsprung und der Finanzkraft des Staates gegenüber steht. Eine Vielzahl von Rechtsgebieten sind dem Verwaltungsrecht zugeordnet wie das Beamtenrecht, das Erschließungs- und Beitragsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Baurecht und mehr.
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