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Rechtsanwalt
Stephan Ragsch ist vorwiegend, entsprechend seiner beiden Fachanwaltschaften, im Arbeits- und Strafrecht tätig. Seine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und kaufmännische Denkweise befähigen ihn, auch komplexe wirtschaftsrechtliche Probleme, einer für seine Mandanten exzellenten Lösung zuzuführen. Hiervon profitieren bereits heute zahlreiche institutionelle Mandanten.
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