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Wohnungseigentumsrecht

Ein erheblicher Anteil des Wohnraumes in Deutschland besteht aus Eigentumswohnungen. In den Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Eigentümern, dem Verwalter und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tauchen immer wieder eine Vielzahl von Interessengegensätzen auf, die im Wohnungseigentumsrecht einer gesetzlichen Regelung zugeführt werden sollen.

Bei der Durchsetzung der Rechte der Wohnungseigentümer und auch der Eigentümergemeinschaften haben wir sowohl hinsichtlich der außergerichtlichen Beratung als auch bei der gerichtlichen Vertretung unserer Mandanten eine große praktische Erfahrung. Aufgrund unserer geschäftlichen Beziehung zu einer Vielzahl von Hausverwaltungen und zahllosen Wohnungseigentümern hat das Wohnungseigentumsrecht in unserer Kanzlei traditionell eine große Bedeutung und hat bei den dies bearbeitenden Anwälten zu langjähriger praktischer Erfahrung in diesem Rechtsgebiet geführt.

Da Wohnungseigentümergemeinschaften häufig aus ursprünglichen Mehrfamilienhäusern, die im Besitz eines der Miteigentümer standen, hervorgehen, sind dort oftmals eingeschliffene aber überkommene Verfahrensweisen anzutreffen, die zu Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft und auch im Rahmen des Nachbarrechts führen können.

Unsere Kanzlei berät Sie, wie Sie Ihre Rechte sichern und durchsetzen können.

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Gregor Jentsch

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Rechtsanwalt & Notar

Maximilian Lenzen

Maximilian Lenzen

Rechtsanwalt